Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben die Information bekommen, dass der Zweittermin für die Impfung gegen Covid-19
am 17.09.2021 um ca. 13:00Uhr
stattfinden wird.
Weil das Impfteam in einer halben Stunde ungefähr 30 Schülerinnen und Schüler impfen kann, mussten wir drei Schichten einteilen, in denen die Kinder geimpft werden.
Zu folgenden Zeiten werden Kinder aus folgenden Klassen geimpft:
13.00 Uhr: Klassen 5a, 6a, 6b, 6c, 6d, 7a, 7b, 10a und 11G2
13.30 Uhr: Klassen 7c, 7d, 8a, 8b, 8c, 8d, 9a, 9b, und 10c
14.00 Uhr: Klassen 9c, 9d, 10b, 10d, 11G1, 11N, 12G1, 12G2, 12N, 13G1 und 13G2
Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zu ihrem Impftermin zu erscheinen.
Wir erinnern die Schülerinnen und Schüler/ Impfwilligen daran, dass:
- sie am Tag der Impfung ausreichend essen und trinken
- sie Kleidung tragen, bei der man den Oberarm freimachen kann
- folgende Dokumente mitzubringen sind:
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Ausweisdokument oder Krankenkassenkarte
- Der ausgefüllte und unterschriebene Anamnese- und Einwilligungsbogen. Diese müssen in der Altersgruppe der 12 und 13-Jährigen durch einen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Alle anderen können die Bögen auch selbst unterschreiben.
- Schülerinnen und Schüler, die nur ihre Zweitimpfung im Rahmen der Schulimpfaktion erhalten (Erstimpfung z. B. beim Hausarzt), müssen auch bei ihrer Zweitimpfung den unterschriebenen Aufklärungsbogen vorlegen
- Alle genannten Dokumente finden sich auf der Webseite des Robert Koch Instituts oder auch verlinkt auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein:
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaer ungsbogen-Tab.html
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html
- Für Eltern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt es auf der o.g. Webseite des Robert Koch Instituts auch Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen auf diversen verschiedenen Sprachen. Bitte weisen Sie explizit hierauf hin.
Am Zweittermin können auch Erstimpfungen durchgeführt werden. Bitte denken Sie hier daran, dass in diesem Fall auch der Aufklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die zweite Impfung müssen die Impfwilligen dann allerdings selbst organisieren, z. B. in einer Arztpraxis.
Herzliche Grüße
Fabian Halbe
Ergänzender Nachtrag durch die KVSH vom 13.09.21, welche Unterlagen von wem mitzubringen sind:
- Schüler/innen, die auch ihre Erstimpfung im Rahmen der Schulimpfaktion erhalten haben, müssen zum Zweitimpftermin erneut die Anamnese und Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterschrieben vorlegen. Der Aufklärungsbogen wird nicht noch einmal benötigt.
- Schüler/innen, die ausschließlich ihre Zweitimpfung im Rahmen der Schulimfpaktion erhalten, müssen zum Zweittermin Anamnese, Einwilligungserklärung und Aufklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben vorlegen.
- Schüler/innen, die genesen sind und im Rahmen der Schulimpfaktion geimpft werden möchten, müssen Anamnese, Einwilligungserklärung, Aufklärungsbogen und den Nachweis über den positiven PCR-Test (Labornachweis oder Bescheinigung des Gesunheitsamts) vorlegen.