Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Moment ist jeder Schüler und jede Schülerin in Besitz einer Bescheinigung, dass jedes Kind an der Schule regelmäßig zweimal in der Woche getestet wird, und diese Bescheinigung reicht in der Regel aus, um beim Sportverein oder anderen Aktivitäten nicht vorher einen tagesaktuellen Testnachweis abgeben zu müssen.
Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler dennoch unter vereinfachten Bedingungen an Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft. Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter (z.B. dem Restaurant) vorgelegt werden.
Die qualifizierte Selbstauskunft finden Sie hier. Sie ist nach Aussage des Ministeriums trotz der Überschrift „Zur Abgabe in der Schule“ auch zur Vorlage an anderen Stellen zulässig.
Damit Schülerinnen und Schüler auch in den Ferien die Möglichkeit haben, sich zu Hause kostenlos testen zu können, besteht nun die Möglichkeit, von der Schule ein Set mit 5 Coronatests mit nach Hause zu bekommen. Diese Möglichkeit besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die minderjährig sind und die weder geimpft noch genesen sind.
Was müssen Sie dafür tun? Sie stellen bitte einen formlosen Antrag an die Schule, in dem Sie für Ihre Kinder um ein Testpaket bitten. Bitte schreiben Sie auf diesem Antrag den Namen und die Klasse Ihres Kindes, unterschreiben diesen und geben den Antrag Ihren Kindern bis spätestens Montag, den 27. September 2021, wieder mit. Ihre Kinder erhalten dann die Tests gegen Ende der letzten Woche vor den Ferien.
Ungeachtet dieser Möglichkeit weise ich darauf hin, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, weil für sie erst seit kurzem eine bzw. noch gar keine STIKO-Empfehlung zur Impfung besteht, sich auch weiterhin (für die 12- bis 17-Jährigen noch bis Ende November) kostenlos in den Testzentren testen lassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Halbe