Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) bietet in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) allen öffentlichen und privaten allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und (Landes-)Förderzentren erneut den Besuch mobiler Impfteams an. Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren sowie allen an der Schule tätigen Personen soll dadurch ein zusätzliches niedrigschwelliges Impfangebot bereitgestellt werden. Die Impfungen erfolgen mit dem für die Altersgruppe ab 12 Jahren zugelassenen Impfstoff Comirnaty (30 Mikrogramm) von BioNTech Pfizer.
Gerade mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante ist die Auffrischimpfung ein wichtiger Schritt. Das sieht auch die STIKO so. Sie hat am 13.01.2022 mitgeteilt:
„Die aktuelle Lage mit den stark ansteigenden SARS-CoV-2-Fallzahlen durch die Omikron-
Variante und den befürchteten Konsequenzen für das Gesundheitssystem in Deutschland, macht eine Ausweitung der Impfkampagne erforderlich. Die STIKO empfiehlt daher die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNAImpfstoff
Comirnaty […]. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.“
Die STIKO weist auch darauf hin, „dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit
der Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen noch limitiert ist. Das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt; es sind Impfreaktionen zu erwarten wie nach der 2. Impfstoffdosis bzw. der Auffrischimpfung bei 18-25-Jährigen.“
Die Entscheidung darüber, ob eine Person an der Impfung teilnimmt, bleibt aber selbstverständlich freiwillig.
Der Impftermin ist nach erzeitigem Stand
der 28. Februar 2022 zwischen 13 und 15 Uhr.
Die Impfungen erfolgen im ersten Stock des Hauptgebäudes, den Sie über den Haupteingang ereichen.
Zu dem Termin müssen Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:
• Impfpass (sofern vorhanden),
• ein Ausweisdokument oder eine Krankenkassenkarte,
• die ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungs-, Einwilligungs- und Anamnesebögen für die Impfung mit mRNA-Impfstoff. Die Dokumente findet man hier.
Für “Booster-Impfungen” sind diese Unterlagen nicht notwendig.
Grundsätzlich ist eine Begleitung zum Impftermin durch ein Elternteil möglich. Auch andere Personen (z.B. Eltern) können bei dieser Gelegenheit eine Impfung erhalten.
Die einzuhaltenden Regeln zum Betreten des Schulgeländes richten sich nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Schulen-Corona-VO.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Halbe