Alle Menschen sind gleichwertig, Menschenrechte sind nicht teilbar.
Der erste Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gilt für alle.
Das sollte Konsens sein, ist es aber nicht immer, nicht in der Gesellschaft und auch nicht in der Schule. Es gibt Auffassungen, nach denen Menschen bspw. wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Aussehens, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer sozialen Herkunft oder anderen tatsächlichen oder ihnen zugeschriebenen Eigenschaften und Merkmalen mehr oder weniger wert sind als andere.
Wir stehen für die grundsätzliche Überzeugung der Gleichwertigkeit aller Menschen ein. Unser Ziel ist es, Denkweisen, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen zu legitimieren versuchen, kritisch zu hinterfragen und abzubauen. Rassismus ist hierbei nur eine Art der Diskriminierung, die wir ablehnen – gleiches gilt bspw. für Altersdiskriminierung, Homophobie, Antisemitismus oder Sexismus.
Ein glaubwürdiger Einsatz für Vielfalt und Toleranz in Gesellschaft und Schule ist nur möglich, wenn wir uns aktiv dafür stark machen, alle Menschen als gleichwertig zu betrachten und auch so zu behandeln. Die Vermittlung von Wissen und die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Menschen, Lebensweisen und Auffassungen vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine tolerante Grundhaltung, Offenheit und Verantwortungsbewusstsein. Die tiefe Verankerung der Gleichwertigkeit im Bewusstsein von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist damit wertvoll für das Zusammenleben in Gemeinschaft.